Wir leben "Demokratie" - genauer gesagt "bischöflich-synodal". Bischöflich, weil wir katholisch sind und der Bischof / die Bischöfin (in den Gemeinden der Pfarrer / die Pfarrerin) in allen geistlichen Belangen zuständig ist. synodal, weil in allen organisatorischen und finanziellen Fragen sowie in Personalangelegenheiten demokratisch von allen Gemeindemitgliedern abgestimmt wird.
Von Beginn an hat die Altkatholische Kirche eine "Verfassung von unten": Laien und Priester sollten gemeinsam den Weg der Kirche bestimmen. Dies ist ein wesentlicher Punkt altkatholischen Glaubens: Alle Christinnen und Christen sind als Getaufte gleich an Würde. In allen entscheidungsfähigen Gremien unserer Kirche sind mindestens zwei Drittel Laien und maximal ein Drittel Geistliche (Priester/Priesterin, Diakon/Diakonin, Bischof/Bischöfin).
Die Gemeinden leben in einer relativen Selbstständigkeit und wählen ihren Pfarrer / ihre Pfarrerin in einer Gemeindeversammlung. Die Synode - eine Versammlung Delegierter aller Gemeinden und deren Geistliche - findet alle drei Jahre statt und bestimmt den weiteren Weg der Kirche in allen organisatorischen Bereichen. Sie wählt auch einen Bischof / eine Bischöfin.
Der Bischof / die Bischöfin ist für die Einheit in der Diözese verantwortlich. Er / sie vertritt gemeinsam mit einem Laien die Kirche nach außen. Nach innen hat der Bischof / die Bischöfin eine "moralische Autorität", aber unter normalen Umständen kein "Durchgriffsrecht" in den Gemeinden.
Wesentliche demokratische Gremien sind: Synode, Synodalrat, Gemeindeversammlung, Gemeindevorstand.