Wesentliche organisatorische oder finanzielle Entscheidungen einer Kirchengemeinde (Pfarre) sind der Gemeindeversammlung vorbehalten. Diese wird einmal oder mehrmals im Jahr einberufen. Alle Mitglieder einer altkatholischen Kirchengemeinde sind teilnahme- und stimmberechtigt.
Zu den Aufgaben der Gemeindeversammlung zählen:
- Demokratische Wahl eines Pfarrers / einer Pfarrerin, wenn die Pfarrstelle nicht besetzt ist
- Bestimmen, wohin wieviel Geld fließen sollte
- Diskussion über grundlegende Fragen in der Gemeinde
- Wählen von Mitgliedern für die Funktion als Gemeindevorstand
- Vorbereitung einer Synode.
In der Gemeindeversammlung gibt der Pfarrer / die Pfarrerin einen Einblick in die seelsorglichen Aufgaben und Entwicklungen, der Gemeindevorstand berichtet über den Zeitraum seit der letzten Versammlung, es erfolgt eine Offenlegung der Finanzen etc. ... Alle Anwesenden können eigene Punkte einbringen und ansprechen, was ihnen wichtig ist.
Der Gemeindevorstand als Leitungsorgan der Kirchengemeinde ist in vollem Umfang der Gemeindeversammlung verpflichtet und setzt deren Beschlüsse um.