Pfarrer und Pfarrerinnen sind Geistliche der Altkatholischen Kirche, die von einer altkatholischen Kirchengemeinde zum hauptamtlichen Seelsorger / zur hauptamtlichen Seelsorgerin demokratisch gewählt worden sind.
Voraussetzung, um gewählt zu werden, ist ein abgeschlossenes Studium der Theologie an einer staatlichen Universität, die Priesterweihe und mehrjährige nebenamtliche Tätigkeit als Priester / Priesterin in einer Kirchengemeinde.
Hat die Kirchengemeinde keinen eigenen Pfarrer oder eine Pfarrerin, so setzt der Bischof / die Bischöfin vorübergehend einen Geistlichen oder eine Geistliche als seelsorglichen Leiter / seelsorgliche Leiterin der Gemeinde ein. Innerhalb von zwei Jahren sollte eine Wahl ausgeschrieben werden.
Vor der Wahl erhält die Gemeinde eine Liste mit allen Geistlichen, die wählbar sind. Die Kirchengemeinde kann Geistliche zu Gesprächen (Hearings) und Predigten einladen, Geistliche können sich auf die freie Stelle bewerben. In einer demokratischen Abstimmung im Rahmen einer Gemeindeversammlung wird der neue Pfarrer / die neue Pfarrerin ohne zeitliche Einschränkung gewählt. Eine Abwahl ist jederzeit möglich, wenn auch sehr, sehr selten.