Synodalrat

Der Synodalrat ist ein Leitungsgremium der Altkatholischen Kirche und besteht aus sechs Laien und drei Geistlichen. Die Mitglieder des Synodalrates werden von der Synode auf sechs Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Eine Abwahl durch die Synode ist möglich, wenngleich selten.

Das oberste gesetzgebende und organisatorische Leitungsorgan der Altkatholischen Kirche ist die Synode. Der Synodalrat ist der Synode in vollem Umfang berichts- und rechenschaftspflichtig, insbesondere in Bezug auf Personalführung und Finanzen.

Wesentliche Aufgaben des Synodalrates sind:

  • Umsetzung der Beschlüsse der Synode
  • Regelung der laufenden Organisation der Altkatholischen Kirche inklusive Finanzen
  • Arbeitgeber gegenüber weltlichen und geistlichen Arbeitnehmern, wobei für die Geistlichen im Wesentlichen auch der Bischof / die Bischöfin zuständig ist
  • Aufsicht über die Erfüllung der Kirchenverfassung und erlassen von Durchführungsbestimmungen (Satzungen)