Als katholische Kirche kennen wir das dreigliedrige Amt: Diakon / Diakonin, Priester / Priesterin, Bischof / Bischöfin. Diese geistlichen Ämter bildeten sich in den ersten beiden Jahrhunderten nach Tod und Auferstehung Jesu.
Diakone / Diakoninnen sind - wie seit der Urkirche - beauftragt und geweiht, in besonderer Weise den Dienst der Nächstenliebe in- und außerhalb der altkatholischen Kirchengemeinde zu leben. Sie besuchen die kranken und gebrechlichen Menschen, sie haben ein offenes Ohr für alle Anliegen, Sorgen, Freuden und Hoffnungen.
Gemeinsam mit dem Pfarrer / der Pfarrerin sorgen sie für das geistliche Wohl der Gemeinde, verkünden beim Sonntags-Gottesdienst das Evangelium und predigen, sie sind Mitglied im Gemeindevorstand und können unter besonderen Umständen vom Bischof beauftragt werden, vorübergehend eine Kirchengemeinde seelsorglich zu leiten.
Frauen sind seit 1995 zu geistlichen Ämtern zugelassen. So feierten wir vermutlich die erste Weihe einer Frau zur katholischen Diakonin seit Beginn des Christentums in Österreich.