Nach abgeschlossener Ausbildung können Männer und Frauen zu Priestern / Priesterinnen geweiht werden. Voraussetzung ist ein positves Zeugnis ihrer Lebensführung, die Zustimmung des Synodalrates und die Zustimmung des Bischofs / der Bischöfin. Die Priesterweihe feiert immer der Bischof / die Bischöfin wie in der Alten Kirche durch Handauflegung und Gebet.
Eine Weihe zum Priester / zur Priesterin ist nur dann gültig, wenn die gesamte Kirche über die Weihe informiert wurde - "Privatweihen" von Priestern oder Priesterinnen durch einen Bischof / eine Bischöfin sind nicht gültig. Der Priester / Die Priesterin muss in einer Kirchengemeinde aktiv beteiligt sein
Den Priestern und Priesterinnen steht das Sakrament der Ehe offen, das Pflichtzölibat wurde vor 140 Jahren abgeschafft. Entsprechend viele sind verheiratet und leben mit ihrer Familie.
Aufgabe der Priester / Priesterinnen sind unter anderem:
- Die Leitung von gottesdienstlichen Feiern wie Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen, inbesondere aber die Leitung der Eucharistiefeier
- Predigtdienst im Rahmen des Sonntags-Gottesdienstes
- Die geistliche Leitung der Kirchengemeinde im Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarrer / der zuständigen Pfarrerin
- Haus- und Krankenbesuche in einem Team von Seelsorgern / Seelsorgerinnen und Laien
Einige Priester / Priesterinnen der Altkatholischen Kirche Österreichs sind ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig. Nur Priester / Priesterinnen können zum Pfarrer / zur Pfarrerin gewählt werden.