Frau und Mann üben den Dienst der Seelsorge gleichberechtigt aus. Beide sind zu sämtlichen Weihe-Ämtern (Diakon/Diakonin, Priester/Priesterin, Bischof/Bischöfin), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, zugelassen. Sowohl Frauen wie Männer sind mit der seelsorglichen Leitung einer Gemeinde vom Bischof beauftragt und üben diesen Dienst aus.
Die Dienstkleidung der Frauen und Männer im geistlichen Amt, die in Ausübung ihres Dienstes das äußerliche Zeichen der Verbundenheit ist, weist keine wesentlich unterschiedlichen Merkmale auf; wesentlich aber ist die Verbundenheit der Geistlichen miteinander, indem sie sich dem Auftrag Christi (Mk,10,43,44: „Unter euch ist es aber nicht so, sondern wer unter euch groß sein will, sei euer Diener, und wer unter euch der Erste sein will, sei der Diener aller“, bewusst sind.
Regelmäßiger Austausch zwischen den Geistlichen trägt maßgeblich zur Verbundenheit mit christlicher Identität, wobei weibliche wie männliche Komponenten gleichberechtigt einfließen, bei.