wiederverheiratet

Die Altkatholische Kirche ist eine katholische Kirche, daher feiern wir auch das Sakrament der Ehe (kirchliche Hochzeit). Voraussetzung für die kirchliche Hochzeit in dieser Form ist die Mitgliedschaft von einem der beiden Partner in der Altkatholischen Kirche.

Menschliches Leben ist fehlbar. Wir sind uns bewusst, dass das Leben nicht immer geradlinig verläuft. Es kann in einer Partnerschaft zu Situationen kommen, in denen kein gemeinsamer Weg mehr gefunden wird oder sinnvoll ist. Gott schaut auf das Herz. Daher können Menschen in unserer Kirche auch ein zweites Mal - im Sinne der Barmherzigkeit - kirchlich heiraten.

Der Schwerpunkt der Feier liegt beim Paar und seiner einmaligen Beziehung in der Partnerschaft. Alle Mitfeiernden werden so zu Zeuginnen und Zeugen dieser Liebe. Trauzeuginnen und Trauzeugen sind Menschen, die dem Paar besonders nahe stehen. Der altkatholische Priester / die altkatholische Priesterin leitet diese Feier, ist aber primär nicht als "Zeuge /Zeugin der Kirche" anwesend, sondern als Seelsorger/Seelsorgerin.

Die christliche Hochzeit kann mit und ohne Feier der Eucharistie gefeiert werden, die Umstände legen die stimmige Form nahe. Als Ort für die Hochzeit ist das Paar nicht auf eine Kirche festgelegt - auch andere würdige Orte, an denen eine geschlossene Gesellschaft feiern kann, sind möglich.

Die Vorbereitung wird individuell mit dem Paar gestaltet. Ein "Ehekurs" oder Ähnliches ist in der Altkatholischen Kirche weder Voraussetzung noch üblich. Als Bestätigung für das Sakrament der Ehe wird dem Paar ein Trauschein ausgestellt.

Menschen, die nicht unserer Kirche angehören, sind eingeladen, über eine Segensfeier für Paare nachzudenken. Diese Feier hat ebenfalls einen individuellen Charakter, setzt jedoch keine Bindung an unsere Kirche voraus.